Ein wesentlicher Grund für das weltweite Artensterben ist der illegale internationale Handel mit wild lebenden Tierarten.
Um dieser Entwicklung effektiv entgegenzuwirken, wurde 1973 in Washington das Abkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (Convention on International Trade of Endangered Species of wild Fauna and Flora; CITES), kurz das Washingtoner Artenschutzabkommen geschlossen. Mehr als 160 Staaten gehören ihm mittlerweile an. Darin werden rund 8.000 Tierarten und 40.000 Pflanzenarten unter Schutz gestellt. Entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit wurden drei verschiedene Kategorien erstellt, die in drei Anhängen des Washingtoner Artenschutzabkommens erfasst sind.
Durch molekulargenetische Methoden können die Abstammungsverhältnisse von Tieren eindeutig nachgewiesen werden. So kann Missbrauch beim Handel geschützter Arten definitiv erkannt und verhindert werden. Werden z. B. geschmuggelte Tiere vom Zoll beschlagnahmt oder Exemplare als legale Nachzuchten deklariert, so kann mit Hilfe der DNA-Analyse geklärt werden, ob es sich um illegale Einfuhr geschützter Arten und somit um Betrug und Verstoß gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen handelt. Auf der anderen Seite kann ein Züchter mit einer existierenden Abstammungsanalyse dem potentiellen Käufer gesichert darlegen, dass es sich bei den betreffenden Exemplaren um legale Nachzuchten handelt.
Wir führen diese Abstammungsnachweise mit modernen molekulargenetischen Methoden durch. Unsere Auftraggeber sind u. a. Naturschutzbehörden, das Zoll-Kriminalamt aber auch private Züchter.